Das Angebot eines Bietenden, unabhängig davon ob dieser vor Ort, online oder über das Telefon bietet, wird durch den Zuschlag angenommen. Mit dem Zuschlag ist dieser Bietende Käufer und der Aussteller Verkäufer des jeweiligen Pferdes und der Bieter ist zum Erwerb des Pferdes verpflichtet.
Falls Zweifel über die Gültigkeit des jeweiligen Zuschlages entstehen, die sofort geltend zu machen sind, kann das Angebot wieder aufgenommen und fortgesetzt werden. Die Anmeldung von Zweifeln über die Gültigkeit des Zuschlags ist auch dann zulässig, wenn der Kaufzettel bereits unterschrieben ist, muss jedoch spätestens bis zum endgültigen Zuschlag des letzten Pferdes der jeweiligen Auktion erfolgen. Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlages können nur Bieter des betreffenden Pferdes, der Auktionator oder Vertreter der M&M Sportpferde GbR anmelden. Über die Zweifel entscheidet ein Beauftragter der M&M Sportpferde GbR.
Die auf der Auktion angebotenen Pferde sind durch selbständige und eigenverantwortlich tätige Tierärzte klinisch und röntgenologisch untersucht worden. Von jedem Pferd werden 12 Röntgenaufnahmen der Gliedmaßen genommen: vorne und hinten Zehe seitlich, vorne Spezialaufnahme nach Oxspring, die Sprunggelenke in zwei Ebenen (ca. 45° und ca. 115°), Knie 90°. Über die klinische und die röntgenologische Untersuchung wird jeweils ein Protokoll erstellt, das kein Beschaffenheitsmerkmal des Pferdes oder Vertragszusage der M&M Sportpferde GbR oder des Ausstellers, sondern eine unverbindliche Information für interessierte Käufer darstellt.
Das Protokoll der Ankaufsuntersuchung, die Röntgenbefunde und die Bewertung der Tierärzte steht allen Kaufinteressenten, deren Bevollmächtigten und den sie beratenden Tierärzten zur eigenverantwortlichen Kenntnisnahme, Auswertung und Überprüfung vor der Auktion zur Verfügung. Interessenten sind aufgefordert, mit oder ohne eigenbeauftragten Tierarzt, sich die Feststellungen zu dem jeweiligen Pferd von den für die Auktion beauftragten Tierärzten erläutern zu lassen, um sich im eigenen Interesse über den körperlichen und gesundheitlichen Zustand des Pferdes zu unterrichten.
Die Zuschlagspreise sind Nettopreise. Der Käufer schuldet als Kaufpreis das zugeschlagene Gebot zuzüglich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird vom Zuschlagspreis erhoben und kann je nach Veranlagung des Ausstellers (Verkäufer) variieren zwischen 0% (Privatverkauf oder Kleinunternehmer gem. §19 UStG), 10,7% (pauschalierender Landwirt), 19% (Gewerbe), sowie bei gewerblichen Verkäufern aus der EU, der individuelle Steuersatz des Landes. Im Auktionskatalog ist bei dem jeweiligen Pferd hinter dem Namen des Ausstellers der jeweilige Umsatzsteuersatz ausgewiesen.
Die Angabe der Umsatzsteuer erfolgt durch den Aussteller. Die M&M Sportpferde GbR übernimmt keine Haftung für diese Angabe. Die M&M Sportpferde GbR erhält für ihre Tätigkeit als Veranstalterin der Auktion eine Gebühr, die sich nach dem Zuschlagspreis richtet, sowie Kosten und Steuern. Die M&M Sportpferde GbR versichert in einer Gruppenversicherung sämtliche Pferde und erhebt dafür 2% vom Zuschlagspreis zuzüglich Versicherungssteuer.
Der Abrechnungsbetrag wird wie folgt berechnet::
Zuschlagspreis
+ Umsatzsteuersatz des Ausstellers (Verkäufer)
(0%, 10,7%, 19% oder EU Steuersatz)
+ Auktionsgebühr i. H. v. 10% des Zuschlagspreises
zzgl. 19% Umsatzsteuer auf diese (gemäß § 12,2 UStG)
+ 2 % Versicherung plus 19% Versicherungssteuer
= Abrechnungsbetrag
Jegliche Ansprüche des Käufers gegen den Aussteller und/oder gegen die M&M Sportpferde GbR wegen etwaiger Mängel oder sonstiger Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme der im folgenden Absatz dargestellten Ansprüche, verjähren nach Ablauf von sechs Monaten nach Gefahrübergang (Zuschlag).
Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und der Verjährung sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausstellers oder der M&M Sportpferde GbR oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ausstellers oder der M&M Sportpferde GbR beruhen, ausgenommen. Weiter sind davon sonstige Schäden ausgenommen, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausstellers oder der M&M Sportpferde GbR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen dieser beruhen.